BONVIVA 3 mg/3 ml Injekt.-Lsg.i.e.Fertigspritze
Hersteller: | 2care4 ApS |
PZN: | 10989822 |
Menge: | 1 St |
AVP² | 67,14 € |
Grundpreis: | 67,14 € / 1 St 3 |
Artikelinformationen
PZN | 10989822 |
Anbieter | 2care4 ApS |
Packungsgröße | 1 St |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Injektionslösung |
Produktname | Bonviva 3mg/3ml Injektionslösung |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Ibandronsäure natrium-1-Wasser |
Rezeptpflichtig | ja |
Apothekenpflichtig | ja |
Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal erfolgen.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu einem verminderten Kalziumgehalt im Blut, zu Phosphatmangel und zu einem erniedrigten Magnesiumspiegel im Blut kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Der Wirkstoff greift in den Knochenstoffwechsel im Körper ein. Die Knochen befinden sich ständig im Umbau, indem bestehende Knochensubstanz ab- und wieder aufgebaut wird. Ist genug "Baumaterial", wie Kalzium und Vitamin D, vorhanden, kann der Wirkstoff den Aufbau gesunder Knochensubstanz fördern und den krankhaften Abbau vermindern.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Kalziummangel
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Kopfschmerzen
- Magenschleimhautentzündung
- Verdauungsbeschwerden
- Durchfälle
- Bauchschmerzen
- Übelkeit
- Verstopfung
- Hautausschlag
- Gelenkschmerzen
- Muskelschmerzen
- Schmerzen im Haltungs- und Bewegungsapparat
- Rückenschmerzen
- Grippeartige Erkrankung
- Müdigkeit
- Asthma bronchiale
- Entzündung der Venen (Phlebitis)
- Entzündung von Venen durch Blutpfropf (Thrombophlebtis)
- Knochenschmerzen
- Reaktion an der Anwendungsstelle
- Allgemeine Schwäche
- Verminderter Kalziumgehalt im Blut (Hypokalzämie)
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.