SARS-CoV-2 Antigen - Schnelltest
29,00 Euro inkl. Zertifikat
Wir führen den Test für Selbstzahler oder alternativ für Berechtigte nach der Testverordnung des Bundes (TestV) bzw. nach der Teststrategie des Landes Baden-Württemberg auch kostenfrei durch.
Wir testen ausschließlich symptomfreie Personen. Sollten Sie grippeähnliche Symptome aufweisen (u.a. Fieber, Husten, Halsschmerzen usw.) die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, können wir Sie nicht testen. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Hausarzt, eine Corona-Schwerpunktpraxis oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Allgemeine Informationen
Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15-30 Minuten vor.
Generell sind Antigen-Tests weniger sensitiv als der PCR-Test, es ist also eine größere Virusmenge notwendig, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht 100%ig ausschließt. Der Antigen-Test ist nur eine Momentaufnahme, es kann also sein, dass morgen das Testergebnis schon anders ausfallen könnte, z.B. wenn das Virus erst dabei ist, sich in Ihrem Körper zu entwickeln.
Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
KOSTENFREIER Test nach der Testverordnung des Bundes (TESTV)
Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 am 25.01.2021 besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit, sich von uns kostenfrei testen zu lassen.
Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist verfügbar für:
Tests für Unternehmen
Wir bieten, sofern es im Rahmen unseres Hygiene/Testkonzeptes möglich ist SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests für Ihr Unternehmen an. Diese können sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch am Unternehmensort stattfinden. Sorgen Sie für maximalen Infektionsschutz.
KOSTENFREIER Test auf SARS-CoV-2 bei Grenzpendlern / Grenzgängern in/aus Nachbarländern von Baden-Württemberg
Grenzpendler / Grenzgänger in/aus Hochinzidenzgebieten (dieser Abschnitt steht unter dem Vorbehalt, dass ein Erlass durch das Ministerium für Soziales und Integration ergeht, der Abweichungen von der in der CoronaEinreiseVO vorgesehenen 48-Stunden-Regelung und der Nachweispflicht zum Zeitpunkt der Einreise ermöglicht):
Grenzpendler: Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung ins Ausland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Grenzgänger: Personen mit Wohnsitz im Ausland, die sich zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach Baden-Württemberg begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.