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PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons

  • Zuckerfrei, kalorienarm
  • Starker Mentholgeschmack
  • Linderung bei Halsbeschwerden
Hersteller: sanotact GmbH
PZN: 03851862
EAN: 04002590140933
Menge: 50 g
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Linderung von Halsbeschwerden mit PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons

1. Informationen über PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons

PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons sind eine Art von Hustenbonbons, die darauf abzielen, Symptome wie Halsschmerzen und Husten zu lindern. Diese Bonbons sind speziell formuliert, um ohne Zuckerzusatz auszukommen, was sie zu einer geeigneten Option für Personen macht, die ihren Zuckerkonsum einschränken möchten oder müssen, wie Diabetiker oder diejenigen, die eine kalorienreduzierte Diät einhalten. Die Bonbons enthalten Süßungsmittel, die den Geschmack verbessern, ohne dabei den Blutzuckerspiegel zu beeinflussen.

2. Einsatzgebiete

  • Linderung von Halsschmerzen
  • Reduzierung von Hustenreiz
  • Erfrischung des Atems
  • Befeuchtung des Mund- und Rachenraums

3. Wirkstoffe mit Mengenangabe und deren Funktion

Die genaue Zusammensetzung von PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons kann je nach Produktvariante variieren, jedoch enthalten sie typischerweise folgende Wirkstoffe:

  • Menthol: Menthol ist bekannt für seine kühlende und beruhigende Wirkung auf den Rachen und wird häufig in Produkten zur Linderung von Husten und Halsschmerzen verwendet.
  • Ätherische Öle: Diese können aus verschiedenen Quellen wie Eukalyptus oder Pfefferminze stammen und tragen zur Linderung von Atemwegsbeschwerden bei.
  • Süßungsmittel: Statt Zucker werden Süßungsmittel wie Isomalt, Steviolglycoside oder andere verwendet, um den Bonbons Süße zu verleihen, ohne dabei den Blutzuckerspiegel zu erhöhen.

Die genauen Mengenangaben der Wirkstoffe sind auf der Verpackung des Produkts zu finden und sollten für eine genaue Dosierungsempfehlung konsultiert werden.

4. Anwendung von PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons

PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons werden zur temporären Linderung von Hals- und Hustenbeschwerden eingesetzt. Sie können bei Bedarf eingenommen werden, wobei die Anzahl der Bonbons, die pro Tag konsumiert werden dürfen, begrenzt sein kann. Es ist ratsam, die Bonbons langsam im Mund zergehen zu lassen, um die Wirkstoffe freizusetzen und eine direkte Wirkung im Rachenraum zu ermöglichen. Die Bonbons sind nicht als Ersatz für eine medizinische Behandlung zu verstehen, sondern dienen der symptomatischen Unterstützung.

5. Wichtige Hinweise

Bevor Sie PULMOLL Extra stark zuckerfrei Bonbons verwenden, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Überprüfen Sie die Inhaltsstoffe auf mögliche Allergene.
  • Bei anhaltenden Symptomen oder Beschwerden sollte ein Arzt konsultiert werden.
  • Die Bonbons sind nicht für Kinder unter einem bestimmten Alter geeignet (gemäß Herstellerangaben).
  • Die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden.
  • Die Bonbons sollten trocken und nicht über Raumtemperatur gelagert werden.
  • Bei Personen mit Diabetes oder anderen Stoffwechselstörungen sollte vor der Einnahme Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden, auch wenn die Bonbons zuckerfrei sind.

Es ist wichtig, die Packungsbeilage für vollständige Informationen und Anweisungen zu lesen und zu befolgen.

Details
PZN03851862
EAN04002590140933
Anbietersanotact GmbH
Packungsgröße50 g
DarreichungsformBonbons
Rezeptpflichtignein
Apothekenpflichtignein
Häufige Fragen / FAQ´s

Sind Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons für Diabetiker geeignet?

Ja, Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons sind aufgrund des Verzichts auf Zucker für Diabetiker geeignet. Sie enthalten stattdessen Süßungsmittel, welche den Blutzuckerspiegel weniger beeinflussen. Dennoch sollte der Verzehr mit der individuellen Diätplanung abgestimmt werden.

Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.

Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.

Wie viele Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons darf ich täglich verzehren?

Die empfohlene Tagesmenge kann je nach individueller Verträglichkeit variieren. Es ist wichtig, den Konsum in Maßen zu halten, da übermäßiger Verzehr abführend wirken kann. Beachten Sie die Hinweise auf der Packungsbeilage bezüglich der maximalen Tagesdosis.

Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.

Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.

Können Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons Allergien auslösen?

Es ist möglich, dass Inhaltsstoffe in Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons bei manchen Personen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Überprüfen Sie daher vor dem Verzehr die Zutatenliste auf der Verpackung, um sicherzustellen, dass keine für Sie allergenen Substanzen enthalten sind.

Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.

Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.

Welche Süßungsmittel werden in Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons verwendet?

Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons enthalten Süßungsmittel wie Isomalt, Steviolglycoside und Acesulfam K. Diese Stoffe sorgen für die Süße der Bonbons, ohne Zucker zu verwenden.

Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.

Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.

Sind Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons für Kinder geeignet?

Pulmoll Extra stark zuckerfrei Bonbons sind aufgrund ihrer starken Wirkung und der enthaltenen Süßungsmittel nicht unbedingt für Kinder zu empfehlen. Für Kinder gibt es spezielle Produkte, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Bitte beachten Sie die Altershinweise auf der Packung.

Bitte lesen Sie vor der Einnahme/Anwendung sorgfältig die jeweils aktuelle Packungsbeilage.

Beantwortet durch das Experten-Team von pharmaphant.de - apotheke, so individuell wie ich.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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