ATENATIV Antithrombin 1000 I.E. P.u.LM z.H.e.Inf.L
Hersteller: | Octapharma GmbH |
PZN: | 03476105 |
Menge: | 1 St |
AVP² | 565,07 € |
Grundpreis: | 565,07 € / 1 St 3 |
Artikelinformationen
PZN | 03476105 |
Anbieter | Octapharma GmbH |
Packungsgröße | 1 St |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionsl. |
Produktname | Atenativ 1000 I.E. |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Antithrombin III |
Rezeptpflichtig | ja |
Apothekenpflichtig | ja |
Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.
Überdosierung?
Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Antithrombin ist ein physiologisch vorkommender Blutgerinnungshemmer, der eine zentrale Rolle in der Blutgerinnung spielt und eine übermäßige Gerinnungsaktivität neutralisieren kann. Die Gerinnungshemmung erfolgt dabei durch Inaktivierung bestimmter Blutgerinnungsfaktoren. Die Substanz kann einen pathologischen Antithrombin-Mangel ausgleichen.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Angioneurotisches Ödem (Schwellung im Gesicht, an Lid und Lippen)
- Brennen und Stechen an der Einstichstelle
- Schüttelfrost
- Hitzegefühl
- Hautrötungen
- Nesselsucht
- Kopfschmerzen
- Niedriger Blutdruck
- Antriebslosigkeit
- Übelkeit
- Ruhelosigkeit/Unruhe
- Pulsbeschleunigung
- Engegefühl in der Brust
- Kribbeln
- Erbrechen
- Keuchende Atmung
- Allergische Reaktionen
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Geben Sie vor einer Operation - dazu zählen auch kleinere Eingriffe wie z.B. das Ziehen eines Zahnes - die Einnahme/Anwendung des Arzneimittels an, da die Blutungszeit verlängert sein kann.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.