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FOSAMAX 70 mg 1x wöchentlich Tabletten

Hersteller: kohlpharma GmbH
PZN: 00070182
Menge: 12 St
AVP² 59,08 €
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Details
PZN00070182
Anbieterkohlpharma GmbH
Packungsgröße12 St
PackungsnormN3
DarreichungsformTabletten
ProduktnameFOSAMAX einmal wöchentlich 70mg
Monopräparatja
WirksubstanzAlendronsäure natrium-3-Wasser
Rezeptpflichtigja
Apothekenpflichtigja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein. Während und 30 Minuten nach der Einnahme sollten Sie aufrecht stehen oder sitzen.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt. Prinzipiell ist die Dauer der Anwendung zeitlich nicht begrenzt, das Arzneimittel kann daher längerfristig angewendet werden.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Magen-Darm-Beschwerden oder Kalziummangel im Blut kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Nehmen Sie das Arzneimittel ein, sobald Sie daran denken und halten Sie dann Ihren ursprünglichen Zeitplan ein.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Folgende Dosierungsempfehlungen werden gegeben - die Dosierung für Ihre spezielle Erkrankung besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt:
Erwachsene1 Tablette1-mal wöchentlicham gleichen Wochentag, morgens, vor der ersten Mahlzeit (ca. 30 Minuten)
Bei der nachträglichen Einnahme einer vergessenen Dosis darf keine doppelte Einnahme am selben Tag erfolgen.
Anwendungsgebiete
- Osteoporose bei der Frau nach den Wechseljahren
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff greift in den Knochenstoffwechsel im Körper ein. Die Knochen befinden sich ständig im Umbau, indem bestehende Knochensubstanz ab- und wieder aufgebaut wird. Ist genug "Baumaterial", wie Kalzium und Vitamin D, vorhanden, kann der Wirkstoff den Aufbau gesunder Knochensubstanz fördern und den Abbau vermindern.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
91,37 mg Alendronsäure natrium-3-Wasser
70 mg Alendronsäure
+ Cellulose, mikrokristalline
113,4 mg Lactose
+ Croscarmellose natrium
+ Magnesium stearat
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Kalziummangel

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, wie:
- Schluckstörungen
- Erkrankungen der Speiseröhre
- Magenschleimhautentzündung
- Zwölffingerdarmentzündung
- Geschwüre im Verdauungstrakt, auch in der Vorgeschichte
- Blutungen im Magen-Darm-Trakt
- Kurz zuvor stattgefundene Operation im Magen-Darm-Trakt
- Eingeschränkte Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfälle
- Blähungen
- Verstopfung
- Teerstühle
- Bauchschmerzen
- Magenschleimhautentzündung
- Schäden an der Speiseröhre, bei Auftreten folgender Symptome, die ohne erkennbare Ursache und lang anhaltend sind, suchen Sie bitte sofort ihren Arzt auf:
- Schluckstörungen
- Sodbrennen
- Schmerzen hinter dem Brustbein
- Entzündungen der Speiseröhre
- Läsionen (offene Stellen) in der Speiseröhre
- Geschwüre in der Speiseröhre
- Kopfschmerzen
- Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, wie:
- Juckreiz
- Hautrötung
- Hautausschlag
- Muskelschmerzen
- Gelenkschmerzen
- Knochenschmerzen
- Untergang von Knochengewebe (Osteonekrose)

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Milch und Milchprodukte (Quark, Joghurt, Käse), ebenso Mineralwasser, mit Kalzium angereicherte Getränke und Mineralstoffpräparate, sind innerhalb von 2 Stunden vor und 4 Stunden nach der Einnahme zu meiden.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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5 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

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