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TASMAR 100 mg Filmtabletten

Hersteller: EMRA-MED Arzneimittel GmbH
PZN: 04208967
Menge: 100 St
AVP² 165,81 €
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Details
PZN04208967
AnbieterEMRA-MED Arzneimittel GmbH
Packungsgröße100 St
DarreichungsformFilmtabletten
ProduktnameTasmar 100mg
Monopräparatja
WirksubstanzTolcapon
Rezeptpflichtigja
Apothekenpflichtigja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu Übelkeit, Erbrechen und Schwindel kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Abhängig von Ihrer Erkrankung und dem Stadium der Behandlung, wird das Arzneimittel von Ihrem Arzt in der Regel folgendermaßen dosiert:
In Kombination mit anderen Arzneimitteln:
Erwachsene1 Tablette3-mal täglichim Abstand von 6 Stunden, unabhängig von der Mahlzeit
Höchstdosis: Unter ärztlicher Aufsicht kann die Dosis auf 6 Tabletten pro Tag erhöht werden.
Anwendungsgebiete
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn krankhaftes, treibhaftes Spielen (Spielsucht) oder eine zwanghaft gesteigerte Sexualität auftreten.
- Parkinsonkrankheit (Schüttellähmung)
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Das Arzneimittel erhöht im Gehirn die Menge eines bestimmten Botenstoffs, dem Dopamin. Ist Dopamin zu wenig vorhanden, wie z.B. bei der Parkinsonkrankheit, kommt es zu einem Ungleichgewicht mit anderen Botenstoffen im Gehirn. Die durch dieses Ungleichgewicht ausgelösten Symptome der Krankheit können durch Ausgleich des Dopaminmangels gemildert werden.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
100 mg Tolcapon
+ Calciumhydrogenphosphat
+ Cellulose, mikrokristalline
+ Povidon K30
+ Carboxymethylstärke, Natrium Typ A
7,5 mg Lactose-1-Wasser
+ Talkum
+ Magnesium stearat
+ Hypromellose
+ Eisen(III)-oxidhydrat, gelb
+ Ethylcellulose
+ Titandioxid
+ Triacetin
+ Natriumdodecylsulfat
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Eingeschränkte Leberfunktion
- Malignes Neuroleptika-Syndrom (schwere Stoffwechselstörung)
- Phäochromocytom (Adrenalin produzierender Tumor)
- Rhabdomyolyse (Schädigung von Muskelzellen), in der Vorgeschichte
- Hyperthermie, in der Vorgeschichte

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Bewegungsstörungen
- Eingeschränkte Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfälle
- Verstopfung
- Bauchschmerzen
- Appetitlosigkeit
- Mundtrockenheit
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Schlafstörungen
- Schläfrigkeit
- Delirium (Verwirrtheit)
- Halluzinationen
- Ungewöhnliche Träume
- Bewegungsstörungen
- Schwitzen
- Orthostatische Hypotonie (Kreislaufstörungen aufgrund niedrigen Blutdrucks)
- Kollapsneigung bei evtl. zu starkem Blutdruckabfall
- Brustschmerzen
- Leberschäden
- Anstieg der Leberwerte
- Infektionen der oberen Atemwege
- Grippe (Influenza)

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können.
- Der Urin kann verfärbt werden.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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