Kau- und Schluckbeschwerden

Fit im Alter

Lebensqualität im Alter bewahren: Tipps gegen Kau- und Schluckbeschwerden

Im Alter können Kau- und Schluckbeschwerden zu ernsthaften Einschränkungen der Lebensqualität führen. Doch zum Glück gibt es eine Vielzahl von frei verkäuflichen Arzneimitteln aus der Apotheke, die speziell für Senioren geeignet sind, um diese Beschwerden zu lindern. Von bewährten Klassikern bis hin zu natürlichen Alternativen – hier sind einige Empfehlungen, die Ihnen helfen können, Ihren Alltag angenehmer zu gestalten.

Bewährte Klassiker:

  1. Mundspülungen: Spezielle Mundspülungen können helfen, den Mundraum zu reinigen und Irritationen zu lindern. Produkte mit natürlichen Inhaltsstoffen wie Kamille oder Salbei sind besonders sanft und schonend.

  2. Schmerzmittel: Bei akuten Beschwerden können auch nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol helfen, Schmerzen zu lindern und Entzündungen zu reduzieren. Denken Sie jedoch daran, diese nur gemäß den Anweisungen des Arztes oder Apothekers einzunehmen.

  3. Speichelersatzmittel: Mit zunehmendem Alter kann die Produktion von Speichel abnehmen, was das Kauen und Schlucken erschweren kann. Speichelersatzmittel in Form von Gels oder Sprays können dabei helfen, den Mund feucht zu halten und das Schlucken zu erleichtern.

Natürliche Alternativen:

  1. Aloe Vera: Aloe Vera Gel wird seit langem für seine beruhigenden und entzündungshemmenden Eigenschaften geschätzt. Es kann helfen, gereizte Schleimhäute zu beruhigen und die Heilung zu unterstützen.

  2. Kamille: Kamillentee oder Kamillenextrakt können entzündungshemmend wirken und somit bei Kau- und Schluckbeschwerden Linderung verschaffen. Ein warmer Kamillentee kann auch beruhigend auf den Magen wirken.

  3. Ingwer: Ingwer wird traditionell zur Linderung von Verdauungsbeschwerden eingesetzt und kann auch bei Kau- und Schluckbeschwerden hilfreich sein. Ingwertee oder Ingwerkapseln können die Verdauung anregen und Beschwerden lindern.

Homöopathie und Naturheilkunde:

  1. Arnika: Arnika wird in der homöopathischen Medizin oft zur Behandlung von Entzündungen und Schmerzen eingesetzt. Arnika-Globuli oder -Salben können bei Kau- und Schluckbeschwerden Linderung bringen.

  2. Propolis: Propolis, auch bekannt als Bienenharz, wird für seine antibakteriellen und entzündungshemmenden Eigenschaften geschätzt. Propolis-Tinkturen oder -Kapseln können bei Entzündungen im Mund- und Rachenraum helfen.

  3. Kümmel: Kümmeltee wird traditionell zur Förderung der Verdauung und zur Linderung von Bauchschmerzen eingesetzt. Er kann auch bei Kau- und Schluckbeschwerden unterstützend wirken.

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Es ist wichtig zu betonen, dass bei anhaltenden oder schwerwiegenden Beschwerden immer ein Arzt oder Apotheker konsultiert werden sollte. Diese Fachkräfte können eine individuelle Beratung bieten und geeignete Behandlungsoptionen empfehlen, um die bestmögliche Linderung zu erzielen.

Dank der Vielfalt an frei verkäuflichen Arzneimitteln und natürlichen Alternativen müssen Kau- und Schluckbeschwerden im Alter nicht unbedingt zu einer Belastung werden. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Lebensqualität bewahren und weiterhin die kleinen Freuden des Lebens genießen.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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5 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

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