Mazindol

Zentral wirkende Antiadiposita

Mazindol: Ein vielseitiges Stimulans in der medizinischen Therapie

Was ist Mazindol?

Mazindol ist ein Stimulans, das ursprünglich als Appetitzügler zur Behandlung von Adipositas entwickelt wurde. Chemisch gehört es zur Klasse der trizyklischen Tetrahydroisoquinoline und wirkt primär durch die Hemmung der Wiederaufnahme von Neurotransmittern wie Dopamin, Noradrenalin und Serotonin, was zu einer erhöhten Konzentration dieser Botenstoffe im synaptischen Spalt führt. Diese Wirkung auf das zentrale Nervensystem kann zu einer Verringerung des Hungergefühls und somit zu einer reduzierten Nahrungsaufnahme führen.

Indikationen: Wofür wird Mazindol eingesetzt?

  • Adipositas: Mazindol wird zur kurzzeitigen Behandlung von Adipositas eingesetzt, insbesondere wenn andere Maßnahmen wie Diät und Bewegung nicht ausreichend sind. Es ist für die Anwendung bei Patient*innen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 kg/m² oder höher oder von 27 kg/m² mit begleitenden Risikofaktoren wie Hypertonie oder Diabetes indiziert.
  • Narkolepsie: In einigen Fällen wird Mazindol auch zur Behandlung von Narkolepsie verwendet, einer Schlafstörung, die durch übermäßige Tagesschläfrigkeit und plötzliche Schlafattacken gekennzeichnet ist.
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS): Es gibt Hinweise darauf, dass Mazindol auch bei der Behandlung von ADHS wirksam sein kann, obwohl es nicht die primäre Behandlungsoption für diese Störung ist.

Pharmakologie und Wirkmechanismus

Die pharmakologische Wirkung von Mazindol beruht auf seiner Fähigkeit, die Wiederaufnahme von Neurotransmittern zu hemmen, was zu einer Erhöhung der Konzentration von Dopamin, Noradrenalin und Serotonin im Gehirn führt. Diese Neurotransmitter spielen eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Stimmung, Appetit und Wachheit. Durch die Erhöhung ihrer Verfügbarkeit kann Mazindol dazu beitragen, das Hungergefühl zu reduzieren und die Wachsamkeit zu erhöhen.

Dosierung und Verabreichung

Die Dosierung von Mazindol muss individuell angepasst werden und erfolgt in der Regel unter ärztlicher Aufsicht. Ärzt*innen und Apotheker*innen arbeiten zusammen, um die optimale Dosis für jeden Patienten bzw. jede Patientin zu bestimmen. Die übliche Anfangsdosis liegt bei 1 mg pro Tag, die entweder als Einzeldosis am Morgen oder aufgeteilt in zwei Dosen verabreicht wird. Abhängig von der Verträglichkeit und der therapeutischen Antwort kann die Dosis schrittweise erhöht werden. Es ist wichtig, Mazindol nicht länger als vorgeschrieben zu verwenden und die Behandlung nicht plötzlich ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin zu beenden.

Mögliche Nebenwirkungen und Risiken

Wie bei allen Medikamenten kann die Einnahme von Mazindol mit Nebenwirkungen verbunden sein. Zu den häufigsten gehören:

  • Trockener Mund
  • Unruhe
  • Schlafstörungen
  • Herzklopfen
  • Blutdruckerhöhung

Schwerwiegendere Nebenwirkungen können Herz-Kreislauf-Probleme, psychische Störungen oder Abhängigkeit sein. Es ist wichtig, dass Patient*innen alle ungewöhnlichen Symptome oder Nebenwirkungen sofort ihrem Arzt oder ihrer Ärztin bzw. Apotheker*in melden.

Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen

Mazindol ist nicht für jeden geeignet und sollte nicht eingenommen werden, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen oder andere Medikamente verwendet werden, die mit Mazindol interagieren könnten. Zu den Kontraindikationen gehören:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Unkontrollierte Hypertonie
  • Glaukom
  • Schwere psychische Erkrankungen
  • Substanzmissbrauch in der Vorgeschichte

Es ist zudem wichtig, dass Patient*innen ihren Arzt oder ihre Ärztin über alle Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und pflanzlichen Präparate informieren, die sie einnehmen, um mögliche Wechselwirkungen zu vermeiden.

Interaktionen mit anderen Medikamenten

Mazindol kann mit einer Vielzahl von Medikamenten interagieren, was die Wirkung von Mazindol oder der anderen Medikamente beeinflussen kann. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Kombination mit anderen zentralnervös wirkenden Substanzen, Monoaminooxidase-Hemmern (MAO-Hemmern) und Antidepressiva. Patient*innen sollten immer eine*n Ärzt*in oder Apotheker*in konsultieren, bevor sie Mazindol zusammen mit anderen Medikamenten einnehmen.

Überwachung und Nachsorge

Während der Behandlung mit Mazindol ist eine regelmäßige Überwachung durch eine*n Ärzt*in erforderlich, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Therapie zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen von Gewicht, Blutdruck und Herzfrequenz sowie die Überwachung auf mögliche psychische Veränderungen. Patient*innen sollten eng mit ihren Ärzt*innen und Apotheker*innen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Behandlung optimal verläuft und um eventuelle Risiken zu minimieren.

Wichtige Hinweise für Patient*innen

Patient*innen sollten sich bewusst sein, dass Mazindol kein Ersatz für eine gesunde Lebensweise ist. Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche Aktivität sind weiterhin wichtig für den Erfolg der Gewichtsreduktion und die allgemeine Gesundheit. Mazindol sollte nur als Teil eines umfassenden Behandlungsplans verwendet werden, der auch diätetische, verhaltensbezogene und manchmal auch physiotherapeutische Maßnahmen umfasst.

Umgang mit Missbrauch und Abhängigkeit

Aufgrund seiner stimulierenden Wirkung besteht bei Mazindol das Risiko eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit. Ärzt*innen und Apotheker*innen müssen Patient*innen über dieses Risiko aufklären und bei der Verschreibung und Abgabe des Medikaments sorgfältig vorgehen. Patient*innen, die Anzeichen einer psychischen Abhängigkeit entwickeln, sollten sofort medizinische Hilfe suchen.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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