Zinn(II)-fluorid

Mittel zur Kariesprophylaxe

Die Rolle von Zinn(II)-fluorid in der Gesundheitspflege

Anwendungsgebiete von Zinn(II)-fluorid

Zinn(II)-fluorid, auch bekannt als Stannous Fluoride, ist eine chemische Verbindung mit der Formel SnF2. Es wird hauptsächlich in der Zahnmedizin als Wirkstoff in Zahnpasten und Mundspülungen verwendet. Die Hauptaufgabe von Zinn(II)-fluorid liegt in der Prävention von Zahnkaries, der Reduktion von Zahnempfindlichkeit und der Hemmung von bakteriellem Wachstum im Mundraum. Patientinnen und Patienten, die anfällig für Karies sind oder über empfindliche Zähne klagen, können von Produkten mit Zinn(II)-fluorid profitieren. Ebenso kann es bei Gingivitis, einer Entzündung des Zahnfleisches, als unterstützende Maßnahme eingesetzt werden.

Wirkmechanismus von Zinn(II)-fluorid

Die Wirkung von Zinn(II)-fluorid basiert auf mehreren Mechanismen. Zum einen fördert es die Remineralisierung des Zahnschmelzes, indem es zur Bildung von fluoridhaltigem Hydroxylapatit beiträgt, einer widerstandsfähigeren Form des Zahnschmelzes. Zum anderen hat es eine antibakterielle Wirkung, da es die Glykolyse in Bakterien hemmt, was deren Vermehrung und Säureproduktion reduziert. Dies trägt zur Verringerung des Kariesrisikos bei. Darüber hinaus bildet Zinn(II)-fluorid eine schützende Schicht auf dem Dentin, was die Übertragung von Schmerzsignalen bei empfindlichen Zähnen mindert.

Sicherheit und Nebenwirkungen

Zinn(II)-fluorid gilt als sicher für den Einsatz in der Mundhygiene. Es ist in vielen Ländern in Zahnpflegeprodukten zugelassen und wird von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern empfohlen. Bei sachgemäßer Anwendung sind Nebenwirkungen selten. In einigen Fällen kann es jedoch zu Verfärbungen der Zähne kommen, die jedoch meist durch professionelle Zahnreinigung entfernt werden können. Bei übermäßigem Verschlucken kann es zu Magenbeschwerden kommen, daher ist auf die korrekte Anwendung zu achten und insbesondere bei Kindern auf eine angemessene Dosierung und Überwachung zu achten.

Richtige Anwendung von Zinn(II)-fluorid-haltigen Produkten

Die Anwendung von Zinn(II)-fluorid-haltigen Zahnpflegeprodukten sollte gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgen. In der Regel wird zweimal tägliches Zähneputzen empfohlen. Eine erbsengroße Menge Zahnpasta ist ausreichend, um die positiven Effekte zu erzielen. Nach dem Zähneputzen sollte der Mund nicht sofort ausgespült werden, um dem Wirkstoff Zeit zu geben, auf den Zähnen zu wirken. Bei Mundspülungen ist es wichtig, die Spülung nicht zu verdünnen und sie für die empfohlene Zeit im Mund zu behalten. Nach der Anwendung sollte für eine gewisse Zeit nichts gegessen oder getrunken werden, um die Wirkung nicht zu beeinträchtigen.

Interaktion mit anderen dentalen Produkten

Zinn(II)-fluorid kann in Kombination mit anderen dentalen Pflegeprodukten verwendet werden, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Gesamtmenge an Fluorid nicht zu hoch wird. Eine Beratung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Apothekerinnen und Apotheker kann hilfreich sein, um die optimale Kombination von Pflegeprodukten für die individuelle Mundhygiene zu finden. Es ist auch zu beachten, dass einige Zahnpasten Inhaltsstoffe enthalten können, die die Wirksamkeit von Zinn(II)-fluorid beeinträchtigen könnten, wie beispielsweise hohe Konzentrationen von Abrasivstoffen.

Empfehlungen für spezielle Patientengruppen

Für Kinder unter sechs Jahren sollte Zinn(II)-fluorid-haltige Zahnpasta nur unter Aufsicht und in einer angepassten, geringeren Dosierung verwendet werden, um das Verschlucken zu minimieren. Schwangere und stillende Frauen können Zinn(II)-fluorid-haltige Produkte ohne Bedenken verwenden, sollten jedoch ebenfalls auf die korrekte Anwendung achten. Personen mit speziellen Erkrankungen oder Allergien sollten vor der Verwendung mit ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin oder Apothekerin bzw. Apotheker sprechen, um sicherzustellen, dass keine Kontraindikationen vorliegen.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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