Vonicog alfa

Blutgerinnungsfaktoren

Verständnis und Anwendung von Vonicog alfa

Therapeutische Rolle von Vonicog alfa bei Blutgerinnungsstörungen

Vonicog alfa, auch bekannt als rekombinanter von Willebrand-Faktor (rVWF), ist ein biotechnologisch hergestelltes Protein, das in der Behandlung von Patient*innen mit von Willebrand-Krankheit (vWK) eingesetzt wird. Die vWK ist eine erbliche Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel oder eine Dysfunktion des von Willebrand-Faktors (VWF) charakterisiert ist, einem wichtigen Protein im Blutgerinnungsprozess. Dieser Mangel führt zu einer verminderten Blutplättchenadhäsion und -aggregation, was wiederum zu einer erhöhten Blutungsneigung führt.

Pharmakologische Eigenschaften von Vonicog alfa

Vonicog alfa ist eine rekombinante Form des menschlichen VWF und wird in Zellkulturen hergestellt. Es bindet an Faktor VIII, einen weiteren wichtigen Gerinnungsfaktor, und stabilisiert ihn, wodurch die Halbwertszeit von Faktor VIII im Blut verlängert wird. Die Gabe von Vonicog alfa erhöht die Konzentration von VWF im Blut und verbessert die Blutgerinnung bei Patient*innen mit vWK.

Indikationen und Einsatzgebiete

Vonicog alfa wird zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patient*innen mit vWK eingesetzt, insbesondere in Situationen, in denen Desmopressin (ein synthetisches Hormon, das die Freisetzung von VWF aus den Körperzellen stimuliert) nicht wirksam oder kontraindiziert ist. Dazu gehören beispielsweise chirurgische Eingriffe, Zahnextraktionen oder schwere Blutungsereignisse.

Dosierung und Verabreichung

Die Dosierung von Vonicog alfa muss individuell angepasst werden, basierend auf dem Schweregrad der vWK, dem Gewicht der Patient*innen und dem spezifischen Blutungsereignis oder dem chirurgischen Eingriff. Vonicog alfa wird intravenös verabreicht, und die Behandlung sollte unter Aufsicht von Ärzt*innen oder Apotheker*innen erfolgen, die Erfahrung in der Behandlung von Gerinnungsstörungen haben.

Mögliche Nebenwirkungen und Risiken

Wie bei allen Medikamenten kann die Verabreichung von Vonicog alfa Nebenwirkungen verursachen. Zu den häufigsten gehören Reaktionen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit. In seltenen Fällen können allergische Reaktionen oder die Entwicklung von Antikörpern gegen VWF auftreten, was die Wirksamkeit von Vonicog alfa beeinträchtigen kann. Eine sorgfältige Überwachung durch medizinisches Fachpersonal ist daher unerlässlich.

Interaktionen mit anderen Medikamenten

Die gleichzeitige Anwendung von Vonicog alfa mit anderen Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen, kann das Blutungsrisiko erhöhen oder verringern. Es ist wichtig, dass Patient*innen alle Medikamente, einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Präparate und Nahrungsergänzungsmittel, die sie einnehmen, mit ihrem Arzt oder Apotheker besprechen.

Überwachung und Nachsorge

Die Behandlung mit Vonicog alfa erfordert eine regelmäßige Überwachung der Blutgerinnungsparameter, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Therapie sicherzustellen. Patient*innen sollten regelmäßige Nachsorgetermine wahrnehmen und bei Anzeichen einer Blutung oder anderen unerwarteten Symptomen sofort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtige Hinweise für Patient*innen

Patient*innen sollten sich über die Symptome einer Blutung bewusst sein und wissen, wann sie medizinische Hilfe suchen müssen. Sie sollten auch die Bedeutung der Einhaltung des Behandlungsplans und der Nachsorgetermine verstehen. Die Aufklärung über die Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und sollte von Ärzt*innen und Apotheker*innen unterstützt werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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