Appetit stimulierende Mittel

Rezeptpflichtig

Stimulation des Appetits durch pharmakologische Interventionen

Indikationen für appetitstimulierende Mittel

Appetitstimulierende Mittel, auch als Orexigene bezeichnet, kommen in verschiedenen medizinischen Kontexten zum Einsatz, um die Nahrungsaufnahme und das Körpergewicht von Patient*innen zu erhöhen. Typische Indikationen für den Einsatz dieser Substanzen umfassen:

  • Chronische Erkrankungen: Zustände wie Krebs, HIV/AIDS, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und andere können zu einer anhaltenden Appetitlosigkeit führen.
  • Altersbedingte Anorexie: Im Alter kann der Appetit nachlassen, was zu Gewichtsverlust und Mangelernährung führen kann.
  • Essstörungen: Bestimmte Essstörungen, wie Anorexia nervosa, können eine medikamentöse Appetitsteigerung erforderlich machen.
  • Medikamenteninduzierte Anorexie: Manche Medikamente können als Nebenwirkung zu Appetitverlust führen.
  • Psychische Erkrankungen: Depressionen und andere psychische Störungen können den Appetit beeinträchtigen.

Ärzt*innen und Apotheker*innen können eine wichtige Rolle bei der Diagnose von Appetitlosigkeit und der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Behandlung mit appetitstimulierenden Mitteln spielen.

Wirkmechanismen und Arten von Appetitstimulanzien

Appetitstimulanzien wirken auf unterschiedliche Weise, um das Hungergefühl zu steigern und die Nahrungsaufnahme zu fördern. Einige der Wirkmechanismen umfassen:

  • Zentralnervöse Stimulanzien: Diese Substanzen wirken direkt auf das Zentralnervensystem, um das Hungergefühl zu erhöhen. Beispiele sind bestimmte Antidepressiva oder Cannabinoide.
  • Hormonelle Therapien: Hormone wie Ghrelin oder seine Analoga können den Appetit steigern, indem sie auf die entsprechenden Rezeptoren im Gehirn wirken.
  • Antihistaminika: Einige Antihistaminika haben den Nebeneffekt, den Appetit zu steigern, indem sie die Wirkung von Histamin im Hypothalamus blockieren.

Die Auswahl des geeigneten Mittels hängt von der individuellen Situation der Patient*innen ab und sollte in Absprache mit medizinischem Fachpersonal erfolgen.

Sicherheit und Nebenwirkungen

Wie bei allen Medikamenten können auch bei der Verwendung von Appetitstimulanzien Nebenwirkungen auftreten. Diese können je nach Substanzklasse und individueller Reaktion der Patient*innen variieren. Häufige Nebenwirkungen sind:

  • Müdigkeit und Sedierung
  • Übelkeit und gastrointestinale Beschwerden
  • Psychische Veränderungen wie Unruhe oder Verwirrtheit
  • Gewichtszunahme
  • Erhöhtes Risiko für metabolische Störungen

Es ist wichtig, dass Patient*innen eng mit ihren Ärzt*innen und Apotheker*innen zusammenarbeiten, um das Risiko von Nebenwirkungen zu minimieren und die Therapie bei Bedarf anzupassen.

Verabreichung und Dosierung

Die Verabreichung und Dosierung von Appetitstimulanzien muss individuell angepasst werden. Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind unter anderem das Alter, das Gewicht, der allgemeine Gesundheitszustand der Patient*innen sowie die spezifische Ursache der Appetitlosigkeit. Eine sorgfältige Überwachung durch Fachpersonal ist entscheidend, um die Wirksamkeit zu maximieren und das Risiko von Nebenwirkungen zu minimieren. Patient*innen sollten angehalten werden, alle Anweisungen bezüglich der Medikation genau zu befolgen und keine Dosisänderungen ohne vorherige Rücksprache vorzunehmen.

Interaktionen mit anderen Medikamenten und Substanzen

Appetitstimulanzien können mit einer Vielzahl von anderen Medikamenten und Substanzen interagieren. Solche Wechselwirkungen können die Wirksamkeit der Appetitstimulanzien beeinträchtigen oder das Risiko von Nebenwirkungen erhöhen. Es ist daher unerlässlich, dass Patient*innen ihre Ärzt*innen und Apotheker*innen über alle verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und pflanzlichen Präparate informieren, die sie einnehmen. Gemeinsam kann dann ein sicherer und effektiver Behandlungsplan erstellt werden.

Beratung und Betreuung durch Fachpersonal

Die Entscheidung für den Einsatz von Appetitstimulanzien sollte immer in enger Absprache mit qualifiziertem medizinischem Fachpersonal erfolgen. Ärzt*innen und Apotheker*innen können wertvolle Beratung bieten, um sicherzustellen, dass die Behandlung individuell angepasst und im Einklang mit den gesundheitlichen Bedürfnissen der Patient*innen steht. Sie können auch dabei unterstützen, die Therapieziele zu definieren und den Fortschritt zu überwachen. Zudem sind sie in der Lage, Patient*innen über alternative oder ergänzende Therapieansätze zu informieren und zu beraten.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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