Benzydamin

Andere Mittel zur oralen Lokalbehandlung

Benzydamin: Ein vielseitiges Antiphlogistikum

Was ist Benzydamin und wie wirkt es?

Benzydamin gehört zur Klasse der nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAIDs) und wird aufgrund seiner schmerzlindernden, entzündungshemmenden und leicht lokalanästhetischen Eigenschaften in der Medizin verwendet. Es wirkt durch die Hemmung der Produktion von entzündungsfördernden Substanzen im Körper, den sogenannten Prostaglandinen, die bei Entzündungsprozessen und Schmerzen eine Rolle spielen. Benzydamin blockiert spezifisch die Cyclooxygenase (COX), ein Enzym, das für die Synthese von Prostaglandinen verantwortlich ist, und reduziert so Entzündungen und Schmerzen.

Anwendungsgebiete von Benzydamin

Benzydamin wird für eine Vielzahl von Beschwerden eingesetzt, insbesondere bei:

  • Entzündungen des Mund- und Rachenraums, wie Pharyngitis oder Tonsillitis
  • Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) und nach zahnärztlichen Eingriffen
  • Schmerzhaften Erkrankungen der Muskeln und Gelenke
  • Menstruationsschmerzen
  • Postoperative Schmerzen

Dosierung und Verabreichungsformen

Benzydamin ist in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich, darunter als Tablette, Gel, Creme, Spray und Mundspüllösung. Die Dosierung von Benzydamin hängt von der Verabreichungsform, der Schwere der Symptome und den individuellen Bedürfnissen des Patienten bzw. der Patientin ab. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker beraten individuell über die passende Dosierung und Anwendungsdauer.

Mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen

Wie bei allen Medikamenten kann auch die Einnahme von Benzydamin Nebenwirkungen verursachen, die jedoch nicht bei jedem auftreten müssen. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören:

  • Mundtrockenheit
  • Brennen im Mund
  • Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut
  • Magen-Darm-Beschwerden

Benzydamin sollte nicht angewendet werden bei:

  • Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff
  • Bestimmten Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, wie z.B. aktive Magengeschwüre
  • Asthma bronchiale, insbesondere wenn NSAIDs in der Vergangenheit Asthmaanfälle ausgelöst haben

Bei Schwangerschaft und Stillzeit ist Vorsicht geboten und eine Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen.

Interaktionen mit anderen Medikamenten

Benzydamin kann Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten haben. Besondere Vorsicht ist geboten bei der gleichzeitigen Einnahme von:

  • Blutgerinnungshemmern (Antikoagulantien)
  • Anderen entzündungshemmenden Medikamenten
  • Blutdrucksenkenden Medikamenten

Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker über alle Medikamente informieren, die sie einnehmen, um mögliche Wechselwirkungen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise zur Anwendung

Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Nebenwirkungen zu minimieren, sollten Patientinnen und Patienten folgende Hinweise beachten:

  • Die empfohlene Dosierung nicht überschreiten
  • Benzydamin nur auf Anweisung einer Ärztin oder eines Arztes über einen längeren Zeitraum anwenden
  • Bei Auftreten von Nebenwirkungen oder Überempfindlichkeitsreaktionen sofort die Anwendung beenden und ärztlichen Rat einholen

Wann sollte man ärztlichen Rat einholen?

Wenn sich die Symptome trotz Anwendung von Benzydamin nicht bessern oder sich verschlimmern, ist es wichtig, ärztlichen Rat einzuholen. Ebenso sollten Patientinnen und Patienten bei unerwarteten Reaktionen oder Nebenwirkungen umgehend eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren. Apothekerinnen und Apotheker können ebenfalls beratend zur Seite stehen und Informationen über die sichere Anwendung von Benzydamin geben.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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