Ruxolitinib

Janus-assoziierte Kinase (JAK)-Inhibitoren

Ruxolitinib: Ein zielgerichteter Ansatz in der Therapie

Ruxolitinib ist ein Medikament, das in der Behandlung von bestimmten Blutkrankheiten, insbesondere in der Gruppe der myeloproliferativen Neoplasien, eine wichtige Rolle spielt. Es handelt sich um einen Inhibitor von Januskinasen (JAKs), spezifisch JAK1 und JAK2, welche für die Signalübertragung innerhalb von Zellen verantwortlich sind. Durch die Hemmung dieser Kinasen kann Ruxolitinib das unkontrollierte Wachstum von Blutzellen reduzieren und somit die Symptome der Erkrankung lindern.

Indikationen: Wann wird Ruxolitinib eingesetzt?

Ruxolitinib wird hauptsächlich für die Behandlung von zwei spezifischen Krankheitsbildern eingesetzt:

  • Myelofibrose: Eine chronische Erkrankung des Knochenmarks, die zu einer verstärkten Bildung von Bindegewebe und in der Folge zu einer verminderten Blutzellproduktion führt.
  • Polycythaemia vera: Eine weitere Form der myeloproliferativen Erkrankung, bei der es zu einer übermäßigen Produktion von roten Blutzellen kommt.

Darüber hinaus kann Ruxolitinib auch bei anderen Erkrankungen wie der akuten Graft-versus-Host-Disease (GvHD) nach einer Knochenmarktransplantation angewendet werden, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirksam sind.

Wirkmechanismus: Wie funktioniert Ruxolitinib?

Ruxolitinib greift gezielt in den JAK-STAT-Signalweg ein, der für die Regulation von Wachstum und Differenzierung von Zellen, insbesondere Blutzellen, verantwortlich ist. Durch die Hemmung der Januskinasen JAK1 und JAK2 wird die fehlerhafte Signalübertragung, die zur übermäßigen Produktion oder Fehlfunktion von Blutzellen führt, unterbrochen. Dies führt zu einer Reduktion der Symptome und einer Verbesserung der Blutwerte.

Verabreichung und Dosierung

Ruxolitinib wird in Form von Tabletten oral eingenommen. Die Dosierung ist individuell und wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt, basierend auf Faktoren wie der spezifischen Erkrankung, dem Schweregrad der Symptome und dem Ansprechen auf die Therapie. Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten die Anweisungen zur Dosierung genau befolgen und regelmäßige Kontrolluntersuchungen wahrnehmen, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten.

Mögliche Nebenwirkungen und Risiken

Wie bei jedem Medikament kann auch die Einnahme von Ruxolitinib Nebenwirkungen verursachen. Zu den häufigsten gehören:

  • Anämie (Blutarmut)
  • Thrombozytopenie (verminderte Anzahl an Blutplättchen)
  • Neutropenie (verminderte Anzahl an weißen Blutkörperchen)
  • Infektionen
  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Müdigkeit

Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten bei Auftreten von Nebenwirkungen umgehend ihre Ärztin oder ihren Arzt oder die Apotheke kontaktieren. In einigen Fällen kann eine Anpassung der Dosierung oder ein Abbruch der Therapie erforderlich sein.

Interaktionen mit anderen Medikamenten

Ruxolitinib kann Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten haben. Daher ist es entscheidend, dass Patientinnen und Patienten ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker über alle verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel informieren, die sie einnehmen.

Überwachung während der Behandlung

Während der Behandlung mit Ruxolitinib sind regelmäßige Bluttests erforderlich, um die Blutzellzahlen zu überwachen und mögliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen. Die Überwachung hilft auch dabei, die Wirksamkeit der Therapie zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Wichtige Hinweise für Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten sollten sich bewusst sein, dass Ruxolitinib das Immunsystem beeinflussen und die Anfälligkeit für Infektionen erhöhen kann. Es ist wichtig, Infektionszeichen wie Fieber, Schüttelfrost oder Halsschmerzen sofort zu melden. Zudem sollten sie vor Beginn der Therapie ihren Impfstatus überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen, da bestimmte Lebendimpfstoffe während der Behandlung mit Ruxolitinib vermieden werden sollten.

Kommunikation mit Fachpersonal

Die enge Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern ist entscheidend für den Erfolg der Therapie mit Ruxolitinib. Patientinnen und Patienten sollten alle Fragen und Bedenken bezüglich ihrer Behandlung offen ansprechen und sich über mögliche Unterstützungsangebote informieren.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht

5 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

Zurück

Wenn Sie in unserem Shop ein Benutzerkonto einrichten, werden Sie schneller durch den Bestellvorgang geführt, können Ihren bisherigen Bestellablauf verfolgen und vieles mehr.

Registrieren
Zurück
Der Warenkorb ist noch leer.
{{ productName }} ist nicht rabattierfähig.

{{ added.quantity }}x {{ added.item.name }} wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt.

Zum Warenkorb
Gutschein ():
Zwischensumme
Bis zur Versandkostenfreigrenze fehlen
0,00€
Zurück
Zurück
Sortierung
Suche einschränken
Rezeptpflicht